Mitgliedschaft
Die folgenden Informationen dienen ausschließlich zur Orientierung.
Kurzfassung (Überblick)
- Anmeldung: Schriftlich oder online erforderlich.
- Mitgliedschaft: Pakete mit 4 oder 8 Kursen pro Monat.
- Zahlung: Monatlich im Voraus.
- Preisänderung: Maximal 3 % pro Jahr.
- Stornierung: Bis 10 Tage vor Kursbeginn.
- Kündigung: Schriftlich, mindestens 1 Monat Frist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Clubmitgliedschaft
§ 1 Anmeldung
Um Clubmitglied zu werden und an einem Kurs teilzunehmen, ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung muss schriftlich oder online erfolgen.
§ 2 Kursgebühren
Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach dem gewählten Paket sowie der Anzahl der Kurse pro Monat (4 oder 8).
Die Beiträge werden monatlich im Voraus fällig und automatisch vom angegebenen Bankkonto (SEPA-Lastschrift) abgebucht.
Die Gebühren können jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex angepasst werden, maximal jedoch um 3 % pro Jahr.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Kursgebühr ist spätestens 14 Tage nach der Anmeldung und spätestens 7 Tage vor Kursbeginn fällig. Die Zahlung erfolgt in bar, per Banküberweisung oder per Lastschrift.
Die Teilnahme am Kurs wird erst nach Zahlungseingang bestätigt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen erfolgt der Ausschluss vom Kurs.
§ 4 Stornierung/Abmeldung
4.1 Stornierung der Kursteilnahme
Eine Stornierung nach der Anmeldung ist bis zu 10 Tage vor Kursbeginn möglich. Bei Stornierungen, die weniger als 10 Tage vor Kursbeginn erfolgen, wird der volle Betrag fällig. Eine Verschiebung ist nur aus triftigen Gründen möglich.
Zur Verschiebung muss eine schriftliche Mitteilung per E-Mail an:
valkyrie-pole-dance@gmx.de oder direkt an den Clubdirektor gesendet werden (per E-Mail, SMS oder Messengerdienste); andere Stornierungsarten sind ungültig.
Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich, da der Club die Gruppenplätze innerhalb so kurzer Zeit nicht neu besetzen kann. Dies beeinträchtigt auch die Interessen anderer Clubmitglieder, da für Gruppentrainings mindestens drei Teilnehmer pro Kurs erforderlich sind.
Bei weniger als drei Teilnehmern findet ein Einzeltraining statt, das teurer ist und gegebenenfalls zur Absage des Kurses führen kann.
4.2 Nachholen versäumter Trainingseinheiten
Wenn ein Vereinsmitglied eine Trainingseinheit versäumen möchte, muss es den Trainer/die Trainerin bzw. den/die Leiter/in spätestens drei Stunden vor Kursbeginn benachrichtigen. Andernfalls verfällt die Trainingseinheit unwiderruflich.
Versäumte Trainingseinheiten können nicht angesammelt, übertragen oder erstattet werden. Sie können innerhalb eines Monats nachgeholt werden, jedoch maximal zwei Trainingseinheiten pro Monat. Danach verfallen sie automatisch.
Um eine versäumte Trainingseinheit nachzuholen, müssen Sie sich zunächst beim/bei der Leiter/in nach freien Plätzen in anderen ähnlichen Kursen erkundigen. Sind keine Plätze verfügbar, verfällt die Trainingseinheit.
§ 5 Sonstiges
Das Recht zur Teilnahme ist persönlich und nicht übertragbar, auch nicht vorübergehend.
Änderungen des Trainingsplans aus organisatorischen oder betrieblichen Gründen (z. B. Verfügbarkeit des Trainers, Ortswechsel) sind möglich. Der Verein wird die Teilnehmer so schnell wie möglich über diese Änderungen informieren.
Der Kurs kann vorbehaltlich der Teilnehmerzahl stattfinden (für Gruppenunterricht sind mindestens drei Personen erforderlich). Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl unter der festgelegten Grenze liegen, kann der Kurs abgesagt werden.
Es besteht kein Anspruch auf einen festen Standort oder eine feste Aufstellung der Ausrüstung. Wenn mehrere Teilnehmer dieselbe Ausrüstung nutzen möchten, müssen sie sich untereinander auf deren Nutzung einigen.
Bei Unstimmigkeiten bezüglich der Sitzordnung oder der Aufstellung der Geräte können die Teilnehmer ihre Plätze tauschen. Teilnehmer, die eine versäumte Unterrichtseinheit nachholen oder aus einem anderen Kurs hinzukommen, haben erst dann Anspruch auf freie Plätze, nachdem die Hauptkursteilnehmer die Möglichkeit dazu hatten.
§ 6 Teilnahme
6.1 Zulassung zum Kurs
Mit der Anmeldung bestätigt das Vereinsmitglied seine körperliche und psychische Eignung zur Teilnahme am gebuchten Kurs. Gesundheitliche Einschränkungen müssen dem Trainer/der Kursleitung vor Kursbeginn mitgeteilt werden.
Der Trainer behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Kurs auszuschließen, wenn nach seiner Ansicht deren Teilnahme eine Gefahr für ihre eigene Gesundheit oder die Sicherheit anderer darstellen könnte oder wenn sie gegen die Vereinsregeln verstoßen.
6.2 Verhalten/Verantwortung der Teilnehmer während des Kurses
Die Teilnehmenden sind während des Kurses für ihr eigenes Verhalten verantwortlich, einschließlich Verspätungen und Abwesenheiten.
Abwesenheiten müssen spätestens drei Stunden vor Kursbeginn über den Gruppenchat oder direkt beim Kursleiter gemeldet werden. Verspätungen müssen unverzüglich nach Feststellung gemeldet werden.
Während des Trainings sind die Teilnehmer verpflichtet, den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten und den Kursablauf nicht zu stören. Sie müssen außerdem den Trainer, die anderen Kursteilnehmer und deren persönliche Gegenstände respektieren.
Minderjährige (unter 18 Jahren) müssen eine unterschriebene Einverständniserklärung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten vorlegen.
§ 7 Haftung
7.1 Der Club haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Clubs, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Club nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), soweit diese nicht zu Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit führen.
7.3 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Trainerinnen und Trainer zu folgen und für ihre eigene Sicherheit zu sorgen. Die Teilnahme an Übungen erfolgt auf eigene Verantwortung.
7.4 Der Club haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen, es sei denn, der Verlust ist auf grobe Fahrlässigkeit des Clubs zurückzuführen.
§ 8 Urheberrecht und Schutz des geistigen Eigentums
8.1 Definition des geistigen Eigentums
Der Valkyrie Pole Dance Club ist Inhaber sämtlicher urheberrechtlich geschützter Werke sowie sonstiger geschäftlicher Schutzrechte, insbesondere von Lehrmaterialien, Choreografien in ihrer konkreten Ausgestaltung, Video- und Bildmaterial, Texten, internen Trainingskonzepten, Know-how und nicht öffentlich zugänglichen Informationen.
Ideen, Methoden, Trainingsansätze, sportliche Techniken und einzelne Tricks als solche stellen keine urheberrechtlich geschützten Werke dar, dürfen jedoch ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Clubleitung nicht in einer Weise genutzt werden, die den berechtigten geschäftlichen Interessen des Clubs schadet oder einem konkurrierenden Unternehmen zugutekommt.
Aktuelle und ehemalige Kursteilnehmer sind verpflichtet, interne und nicht öffentlich zugängliche Inhalte des Clubs vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder kommerziell zu verwerten.
8.2 Schutz des geistigen Eigentums des Clubs
Der Valkyrie Pole Dance Club ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher urheberrechtlich geschützter Werke sowie sonstiger geschäftlicher Schutzrechte, insbesondere aller bereitgestellten Lehrmaterialien (Videos, Bilder, Texte), Choreografien in ihrer konkreten Ausgestaltung, interner Trainingskonzepte, nicht öffentlich zugänglicher Inhalte, Know-hows sowie sonstiger vertraulicher Informationen.
Der Club bietet seinen Kursteilnehmern Möglichkeiten zur sportlichen und beruflichen Weiterentwicklung (z. B. Teilnahme an Wettkämpfen, Sportveranstaltungen oder Trainerlaufbahnen). Die dabei vermittelten Inhalte beruhen teilweise auf dem geistigen Eigentum, dem Know-how und den geschäftlichen Interessen des Clubs.
Aktuelle und ehemalige Kursteilnehmer sind verpflichtet, das nicht öffentlich zugängliche geistige Eigentum des Clubs vertraulich zu behandeln und dieses weder während noch nach ihrer Teilnahme ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Clubleitung zu vervielfältigen, weiterzugeben oder kommerziell zu nutzen, soweit dadurch berechtigte Interessen des Clubs beeinträchtigt werden.
§ 9 Rechte und Pflichten
9.1 Rechte des Clubmitglieds und der Kursteilnehmenden
Der Kursteilnehmende ist berechtigt, während der Dauer des Kurses alle Trainingsgeräte (Sportgeräte, Matten, Blöcke usw.) zu nutzen.
Das Clubmitglied ist berechtigt, einen Tarif gegen einen anderen zu wechseln, sofern dies nicht den Bedingungen dieses Vertrages widerspricht.
Der Kursteilnehmende hat das Recht, vor Beginn des Kurses alle notwendigen Informationen über den Kurs zu erhalten.
9.2 Gesundheit des Teilnehmenden
Der Kursteilnehmende bestätigt, dass die Nutzung der Leistungen des Clubs nur bei ausreichender körperlicher und gesundheitlicher Eignung erfolgen darf.
Im Falle von Zweifeln hinsichtlich des eigenen körperlichen oder psychischen Zustands ist der Teilnehmende verpflichtet, vor Kursbeginn eine geeignete Fachperson (z. B. Arzt oder Therapeut) zu konsultieren, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.
Der Club haftet nicht für gesundheitliche Beeinträchtigungen, die aufgrund von unrichtigen Angaben des Teilnehmenden, mangelnder Eigenvorsorge oder der Nichtbeachtung von Anweisungen entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Clubs vorliegt.
9.3 Haftung der Teilnehmer
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für ihre eigene Sicherheit während der Kurse verantwortlich. Sie haben die Kursregeln einzuhalten und den Anweisungen der Trainerinnen und Trainer zu folgen.
Schäden am Eigentum des Clubs oder Dritter, die durch schuldhaftes Verhalten der Teilnehmerinnen oder Teilnehmer entstehen, sind von diesen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.
Die Haftung des Clubs richtet sich nach §7 dieser AGB.
§ 10 Kursorganisation
Das Kurskonzept von Valkyrie Pole Dance umfasst 4 oder 8 Kurse pro Monat (abhängig vom gewählten Mitgliedschaftslevel).
Die Kurse können auch online besucht werden. Das bedeutet, dass die Kurse im Falle von Naturkatastrophen oder Pandemien wie COVID-19 per Videochat oder anderen geeigneten Mitteln online fortgesetzt werden können.
Die Kurse können in Ausnahmefällen, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder vergleichbaren Umständen (z. B. Pandemien), auch online durchgeführt werden.
In diesen Fällen gelten die vertraglich vereinbarten Leistungen als erbracht, sofern die Inhalte und der zeitliche Umfang der Kurse im Wesentlichen gleichwertig sind.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt hiervon unberührt.
§ 11 Feiertage / Betriebsurlaub
Der Club ist an gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Darüber hinaus behält sich der Club das Recht vor, regelmäßige Betriebsurlaube festzulegen, über die die Clubmitglieder im Voraus schriftlich informiert werden.
Betriebsurlaube dürfen 14 Tage nicht überschreiten, müssen gerechtfertigt sein und werden aus folgenden Gründen entsprechend vergütet:
- Anstelle der üblichen 4 bis 8 Kurse pro Monat können bis zu 5 bis 9 Kurse angeboten werden. Beispielsweise ermöglichen Monate mit 31 Kalendertagen mehr Kurse als in der Preisliste angegeben. Siehe Abschnitt 2 „Kursgebühren“;
- Ein Jahresvertrag gewährt dem Mitglied aufgrund der Vertragslaufzeit einen höheren Rabatt.
Der Vertrag wird an gesetzlichen Feiertagen weder gekündigt noch ausgesetzt. Die Mitgliedsbeiträge werden weiterhin in voller Höhe erhoben.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck der Parteien am nächsten kommt.
Diese Bestimmung gilt sinngemäß, wenn eine Vertragslücke festgestellt wird.
§ 13 Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Geschäftsbeziehung gemäß Bundesdatenschutzgesetz. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
§ 14 Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Verbraucher den Club mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Brief) über seinen Entschluss informieren.
§ 15 Beendigung des Vertrags
15.1 Kündigung durch ein Clubmitglied / Berechnung der Leistungen
Ein Clubmitglied kann den Vertrag schriftlich gegenüber dem Clubdirektor mit einer Frist von mindestens einem Monat kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Eingang der Kündigung beim Club, sofern kein späteres Datum angegeben wird.
Bei vorzeitiger Beendigung eines Jahres- oder befristeten Vertrags werden die bereits in Anspruch genommenen Leistungen auf Basis des monatlichen Standardpreises berechnet.
Das Mitglied ist verpflichtet, die daraus entstehende Differenz zu begleichen.
Die Regelung aus Absatz 2 ersetzt alle bisherigen Regelungen zu Vorzugspreisen oder Nachzahlungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung.
15.2 Mindestvertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Zeitraum vereinbart wurde.
Während der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag nur aus wichtigem Grund gemäß §15.3 oder §15.4 gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Monatsende erfolgen.
Die Mitgliedsbeiträge werden weiterhin monatlich im Voraus abgebucht, auch während der Kündigungsfrist, bis zum Ablauf des Vertrags.
15.3 Kündigung aus wichtigem Grund durch das Mitglied
Ein Mitglied kann den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB kündigen.
Wichtige Kündigungsgründe sind insbesondere:
- Umzug in eine andere Stadt, der die weitere Nutzung der Vereinsleistungen wesentlich erschwert
- Längerfristige Krankheit oder Verletzung, die die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten verhindert
- Andere schwerwiegende persönliche Gründe
Auf Anfrage hat das Mitglied entsprechende Nachweise für den wichtigen Kündigungsgrund vorzulegen.
Entscheidungen über eine teilweise oder vollständige Nachzahlung erfolgen nach billigem Ermessen der Geschäftsleitung (§ 315 BGB).
15.4 Kündigung durch den Club
Der Club ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß §314 BGB zu kündigen.
Wichtige Gründe sind insbesondere:
- Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen die Clubordnung
- Aggressives, beleidigendes oder respektloses Verhalten gegenüber Mitgliedern oder Mitarbeitern
- Vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung von Clubeigentum
- Handlungen, die die Sicherheit oder Ordnung im Club gefährden
- Höhere Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs des Clubs liegt
3. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, die Gründe enthalten und wird direkt an das Mitglied oder dessen gesetzlichen Vertreter gesendet.
15.5 Schlussabrechnung
Nach Beendigung des Vertrags erhält das Mitglied eine Schlussabrechnung.
Die Berechnung der ausstehenden Leistungen erfolgt gemäß §15.1 auf Basis des monatlichen Standardpreises.
Bereits gezahlte Beiträge werden angerechnet, und das Mitglied hat ggf. verbleibende Differenzen auszugleichen.