Mitgliedschaft

Die folgenden Informationen dienen ausschließlich zur Orientierung.

Kurzfassung (Überblick)

  • Anmeldung: Schriftlich oder online erforderlich.
  • Mitgliedschaft: Pakete mit 4 oder 8 Kursen pro Monat.
  • Zahlung: Monatlich im Voraus.
  • Preisänderung: Maximal 3 % pro Jahr.
  • Stornierung: Bis 10 Tage vor Kursbeginn.
  • Kündigung: Schriftlich, mindestens 1 Monat Frist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Clubmitgliedschaft

§ 1 Anmeldung

Um Clubmitglied zu werden und an einem Kurs teilzunehmen, ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung muss schriftlich oder online erfolgen.

§ 2 Kursgebühren

Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach dem gewählten Paket sowie der Anzahl der Kurse pro Monat (4 oder 8).

Die Beiträge werden monatlich im Voraus fällig und automatisch vom angegebenen Bankkonto (SEPA-Lastschrift) abgebucht.

Die Gebühren können jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex angepasst werden, maximal jedoch um 3 % pro Jahr.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Kursgebühr ist spätestens 14 Tage nach der Anmeldung und spätestens 7 Tage vor Kursbeginn fällig. Die Zahlung erfolgt in bar, per Banküberweisung oder per Lastschrift.

Die Teilnahme am Kurs wird erst nach Zahlungseingang bestätigt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen erfolgt der Ausschluss vom Kurs.

§ 4 Stornierung/Abmeldung

4.1 Stornierung der Kursteilnahme

Eine Stornierung nach der Anmeldung ist bis zu 10 Tage vor Kursbeginn möglich. Bei Stornierungen, die weniger als 10 Tage vor Kursbeginn erfolgen, wird der volle Betrag fällig. Eine Verschiebung ist nur aus triftigen Gründen möglich.

Zur Verschiebung muss eine schriftliche Mitteilung per E-Mail an:

valkyrie-pole-dance@gmx.de oder direkt an den Clubdirektor gesendet werden (per E-Mail, SMS oder Messengerdienste); andere Stornierungsarten sind ungültig.

Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich, da der Club die Gruppenplätze innerhalb so kurzer Zeit nicht neu besetzen kann. Dies beeinträchtigt auch die Interessen anderer Clubmitglieder, da für Gruppentrainings mindestens drei Teilnehmer pro Kurs erforderlich sind.

Bei weniger als drei Teilnehmern findet ein Einzeltraining statt, das teurer ist und gegebenenfalls zur Absage des Kurses führen kann.

4.2 Nachholen versäumter Trainingseinheiten

Wenn ein Vereinsmitglied eine Trainingseinheit versäumen möchte, muss es den Trainer/die Trainerin bzw. den/die Leiter/in spätestens drei Stunden vor Kursbeginn benachrichtigen. Andernfalls verfällt die Trainingseinheit unwiderruflich.

Versäumte Trainingseinheiten können nicht angesammelt, übertragen oder erstattet werden. Sie können innerhalb eines Monats nachgeholt werden, jedoch maximal zwei Trainingseinheiten pro Monat. Danach verfallen sie automatisch.

Um eine versäumte Trainingseinheit nachzuholen, müssen Sie sich zunächst beim/bei der Leiter/in nach freien Plätzen in anderen ähnlichen Kursen erkundigen. Sind keine Plätze verfügbar, verfällt die Trainingseinheit.

§ 5 Sonstiges

Das Recht zur Teilnahme ist persönlich und nicht übertragbar, auch nicht vorübergehend.

Änderungen des Trainingsplans aus organisatorischen oder betrieblichen Gründen (z. B. Verfügbarkeit des Trainers, Ortswechsel) sind möglich. Der Verein wird die Teilnehmer so schnell wie möglich über diese Änderungen informieren.

Der Kurs kann vorbehaltlich der Teilnehmerzahl stattfinden (für Gruppenunterricht sind mindestens drei Personen erforderlich). Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl unter der festgelegten Grenze liegen, kann der Kurs abgesagt werden.

Es besteht kein Anspruch auf einen festen Standort oder eine feste Aufstellung der Ausrüstung. Wenn mehrere Teilnehmer dieselbe Ausrüstung nutzen möchten, müssen sie sich untereinander auf deren Nutzung einigen.

Bei Unstimmigkeiten bezüglich der Sitzordnung oder der Aufstellung der Geräte können die Teilnehmer ihre Plätze tauschen. Teilnehmer, die eine versäumte Unterrichtseinheit nachholen oder aus einem anderen Kurs hinzukommen, haben erst dann Anspruch auf freie Plätze, nachdem die Hauptkursteilnehmer die Möglichkeit dazu hatten.

Sicherheitsregeln für den Pole-Dance
  1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
    Die Teilnahme am Pole-Dance-Unterricht erfolgt auf eigene Verantwortung.
    Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine körperliche und gesundheitliche Eignung selbst einzuschätzen.
  2. Gesundheitszustand
    Bei bestehenden Verletzungen, Erkrankungen, Schwangerschaft oder körperlichen Einschränkungen ist der Trainer vor Kursbeginn zu informieren.
  3. Aufwärmen ist verpflichtend
    Die Teilnahme am Aufwärmtraining ist verpflichtend.
    Das eigenmächtige Auslassen des Aufwärmens erhöht das Verletzungsrisiko erheblich.
  4. Schmuck, Kleidung und Hilfsmittel
    Schmuck (Ringe, Armbänder, Uhren), Cremes, Öle oder Lotionen sind vor dem Training zu entfernen bzw. nicht zu verwenden.
    Geeignete Sportkleidung ist zu tragen.
  5. Anweisungen des Trainers
    Den Anweisungen des Trainers ist jederzeit Folge zu leisten.
    Übungen dürfen nur im eigenen Leistungsniveau und nach vorheriger Anleitung ausgeführt werden.
  6. Keine eigenmächtigen Risiken
    Das selbstständige Ausprobieren neuer oder fortgeschrittener Figuren ohne Freigabe des Trainers ist untersagt.
  7. Nutzung der Pole
    Vor der Nutzung ist sicherzustellen, dass die Pole ordnungsgemäß montiert und frei von Feuchtigkeit ist.
  8. Müdigkeit und Schmerz
    Bei Schmerzen, Schwindel oder Erschöpfung ist das Training sofort zu unterbrechen und der Trainer zu informieren.
  9. Haftung
    Der Club haftet nicht für Verletzungen, die aus der Nichtbeachtung dieser Sicherheitsregeln oder aus typischen Risiken der Sportart resultieren.
Zusätzliche Sicherheitsregeln für Exotic Pole / Heels Dance
  1. Schuhe (Heels)
    Im Exotic-Unterricht dürfen ausschließlich für den Tanz geeignete Heels getragen werden. Die Schuhe müssen fest sitzen, sauber und unbeschädigt sein. Straßenschuhe sind nicht erlaubt.
  2. Absatzhöhe und Niveau
    Die Absatzhöhe muss dem individuellen Leistungsstand entsprechen. Anfänger wird empfohlen, mit niedrigen Heels oder barfuß zu trainieren.
  3. Bodenelemente (Floorwork)
    Bei Bodenelementen ist auf ausreichenden Abstand zu anderen Teilnehmern zu achten. Rutschige Bewegungen dürfen nur auf dafür vorgesehenem Boden ausgeführt werden.
  4. Schutz von Gelenken
    Bei Bedarf wird das Tragen von Knieschonern oder anderen Schutzausrüstungen dringend empfohlen.
  5. Kontrolle von Drehungen und Drops
    Schnelle Drehungen, Drops oder dynamische Übergänge dürfen nur nach vorheriger Einweisung und Freigabe durch den Trainer ausgeführt werden.
  6. Bewusstsein für eingeschränkte Stabilität
    Das Tanzen in Heels reduziert die Stand- und Gleichgewichtsstabilität erheblich. Teilnehmer sind verpflichtet, ihre Bewegungen entsprechend anzupassen.
  7. Eigenverantwortung bei Improvisation
    Improvisierte Bewegungen erfolgen auf eigene Verantwortung und dürfen andere Teilnehmer nicht gefährden. Die Teilnahme am Exotic-Unterricht in Heels erfordert erhöhte Aufmerksamkeit und Körperkontrolle. Typische Risiken dieser Tanzform werden vom Teilnehmer bewusst in Kauf genommen.
Zusätzliche Sicherheitsregeln für Aerial Hammock / Aerial Yoga
  1. Allgemeine Voraussetzungen
    Die Teilnahme am Aerial-Hammock-Unterricht setzt eine ausreichende körperliche Belastbarkeit sowie Schwindelfreiheit voraus.
  2. Kontraindikationen
    Bei Schwangerschaft, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Glaukom, Bandscheibenproblemen oder kürzlich erfolgten Operationen ist eine Teilnahme nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Trainer zulässig.
  3. Richtige Einstellung des Hammocks
    Der Hammock darf ausschließlich durch den Trainer oder nach dessen ausdrücklicher Anweisung in der Höhe verstellt werden.
  4. Belastungsgrenzen
    Der Hammock darf nur innerhalb der vorgesehenen Belastungsgrenzen genutzt werden. Ruckartige Bewegungen, Schwingen oder Springen sind untersagt.
  5. Schmuck, Kleidung und Haare
    Schmuck, Reißverschlüsse oder andere scharfe Gegenstände sind vor dem Training abzulegen. Lange Haare sind zusammenzubinden. Geeignete, enganliegende Sportkleidung ist zu tragen.
  6. Anweisungen und Technik
    Alle Übungen sind langsam, kontrolliert und ausschließlich nach Anleitung des Trainers auszuführen. Eigenständiges Experimentieren mit Wicklungen oder Umkehrpositionen ist untersagt.
  7. Umkehrhaltungen (Inversions)
    Umkehrhaltungen dürfen nur nach vorheriger Einweisung und ausdrücklicher Freigabe durch den Trainer durchgeführt werden.
  8. Schwindel und Unwohlsein
    Bei Schwindel, Übelkeit, Taubheitsgefühlen oder Schmerzen ist die Übung sofort zu beenden und der Trainer zu informieren.
  9. Abstand und Umgebung
    Es ist stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zu anderen Teilnehmern sowie zu Wänden und Gegenständen einzuhalten.
  10. Typisches Risiko der Sportart
    Dem Teilnehmer ist bewusst, dass Aerial-Hammock-Training trotz sachgemäßer Organisation und Anleitung mit typischen sportartspezifischen Risiken verbunden ist, die eigenverantwortlich übernommen werden.
Zusätzliche Sicherheitsregeln für Stretching / Flexibility Training
  1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
    Stretching erfordert eine realistische Selbsteinschätzung der eigenen Beweglichkeit und körperlichen Belastbarkeit.
  2. Aufwärmen
    Das Aufwärmen ist verpflichtend. Dehnübungen an kalten Muskeln erhöhen das Verletzungsrisiko erheblich.
  3. Keine Gewalt in der Dehnung
    Dehnübungen dürfen niemals mit Gewalt, ruckartig oder über die individuelle Schmerzgrenze hinaus ausgeführt werden.
  4. Schmerz ist kein Trainingsziel
    Starke Schmerzen sind kein Ziel des Stretching-Trainings. Ein unangenehmes Dehngefühl ist von Schmerzen klar zu unterscheiden.
  5. Atemkontrolle
    Während der Dehnübungen ist ruhig und gleichmäßig zu atmen. Das Anhalten des Atems ist zu vermeiden.
  6. Individuelle Beweglichkeit
    Die Übungen sind entsprechend der individuellen Beweglichkeit auszuführen. Ein Vergleich mit anderen Teilnehmern ist zu vermeiden.
  7. Vorbestehende Beschwerden
    Bei bestehenden Muskel-, Gelenk- oder Wirbelsäulenbeschwerden ist der Trainer vor Kursbeginn zu informieren.
  8. Passive Dehnungen und Partnerübungen
    Passive Dehnungen oder Partnerübungen dürfen nur nach ausdrücklicher Anleitung und unter Aufsicht des Trainers durchgeführt werden.
  9. Nachwirkung des Trainings
    Ein Muskelkater oder ein Spannungsgefühl nach dem Training ist möglich. Anhaltende oder zunehmende Schmerzen sind ärztlich abzuklären.
  10. Eigenverantwortung und typisches Risiko
    Dem Teilnehmer ist bewusst, dass auch Stretching-Training bei sachgemäßer Durchführung mit typischen sportartspezifischen Risiken verbunden sein kann, die eigenverantwortlich übernommen werden.